Ultraschall in der Schwangerschaft
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht in einer normalen Schwangerschaft
lediglich drei routinemäßige Ultraschalluntersuchungen vor:
- 9. - 12. Schwangerschaftswoche
- 19. - 22. Schwangerschaftswoche
- 29. - 32. Schwangerschaftswoche
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen können jedoch die Sicherheit erhöhen.
- Kindliches Wachstum kann durch zusätzliche Messungen besser beurteilt werden.
- Entwicklung der Organe und ggf. auch Abweichungen sind durch engmaschige Ultraschall-
untersuchungen früher erkennbar.
- Eine Geschlechtsbestimmung erfordert manchmal mehr als 3 Ultraschalluntersuchungen
- Intensiverer Kontakt zum Kind
- höhere emotionale Bindung