Frauenärzte vom Bruderwald
 
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Ultraschall in der Schwangerschaft

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht in einer normalen Schwangerschaft lediglich drei routinemäßige Ultraschalluntersuchungen vor:

  • 9. - 12. Schwangerschaftswoche
  • 19. - 22. Schwangerschaftswoche
  • 29. - 32. Schwangerschaftswoche

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen können jedoch die Sicherheit erhöhen.

  • Kindliches Wachstum kann durch zusätzliche Messungen besser beurteilt werden.
  • Entwicklung der Organe und ggf. auch Abweichungen sind durch engmaschige Ultraschall-
    untersuchungen früher erkennbar.
  • Eine Geschlechtsbestimmung erfordert manchmal mehr als 3 Ultraschalluntersuchungen
  • Intensiverer Kontakt zum Kind
  • höhere emotionale Bindung

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